STEUERBERATUNG
Unsere Kanzlei übernimmt für unsere Mandanten die Steuererklärungen und den Jahresabschluss. Zur Abgabe der Steuererklärung sind Unternehmen und diejenige, die das Finanzamt dazu auffordert, verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Einzelkaufleuten und Personengesellschaften müssen Einkommensteuererklärungen abgeben.
Gewerbetreibende sind zusätzlich verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen und müssen dementsprechend keine Erklärung dazu abgeben.
Kapitalgesellschaften müssen ebenfalls eine Erklärung abgeben. Die Ertragssteuer ist dabei nicht die Einkommensteuer, sondern die Körperschaftssteuer.
Zusätzlich zu den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Unternehmer auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
Wir überprüfen die Steuerbescheide des Finanzamts auf eventuelle Rechtsfehler und legen für Sie Einspruch ein.
Wir stellen für Kapitalgesellschaften einen Jahresabschluss auf. Kapitalgesellschaften sind handelsrechtlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Je nach Größe der Kapitalgesellschaft fällt der Jahresabschluss mehr oder weniger umfangreich aus
Wir beraten Sie gerne
Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihnen weiterhelfen können oder wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder Leistungen haben. Sie können auch direkt einen Termin zur Beratung buchen.