GESELLSCHAFT GRÜNDEN
Aktiengesellschaften sind die beliebteste Rechtsform bei großen deutschen Unternehmen und bieten auch für kleine Firmen zahlreiche Vorteile. Wenn Sie eine AG in Berlin gründen, profitieren Sie unter anderem von einem Ausschluss der persönlichen Haftung und einer höheren Kreditwürdigkeit als bei anderen Gesellschaften. Damit der Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft, die sogenannte Satzung, optimal zu Ihrem Unternehmen passt, beraten wir Sie im Voraus ausführlich zu den wichtigsten Passagen. Ebenso klären wir Sie über die nötigen Organe der AG auf und helfen Ihnen bei der Bestellung von Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung. Bei Jahresabschlüssen größerer Firmen muss außerdem die Prüfung durch einen Abschlussprüfer beachtet werden.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in Berlin kann bereits in kurzer Zeit abgeschlossen werden, doch sollten Sie die Formalitäten der Rechtsform kennen. Wir klären Sie bei der Beratung über die Pflicht zur doppelten Buchführung, die Publizitätspflicht, die Mitsprache der Arbeitnehmer ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder die notwendige Prüfung von Jahresabschlüssen bei einer bestimmten Umsatzgrenze auf. Besondere Unterstützung erhalten Sie in den Paketen Medium und Professional, bei denen wir die nötigen Schritte zur Gründung der AG in Berlin und die Gänge zu Ämtern für Sie übernehmen. Ebenso helfen wir Ihnen dabei, eine Aktiengesellschaft mit Sachwerten statt einer Bareinlage zu gründen.
Zur Gründung einer AG in Berlin sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personalgesellschaften berechtigt, die durch Einlagen die ausgegebenen Aktien des Unternehmens übernehmen. Andere Voraussetzungen für die Gründer bestehen nicht, allerdings müssen das Mindestkapital von 50.000€ und die nötigen Organe für die Aktiengesellschaft beachtet werden. Zudem können für bestimmte Industriebranchen weitere Anforderungen notwendig sein, wie etwa ein polizeiliches Führungszeugnis.
Wie viele Personen braucht man, um eine AG zu gründen?
Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, ist nur eine Person als Anteilseigner nötig, wobei diese Rechtsform als kleine AG bezeichnet wird. Erst 1994 trat die Regelung mit der Aktiengesetznovelle in Kraft, wodurch auch AGs für Sologründer möglich sind. Dabei kann der Gründer ebenfalls als Vorstand auftreten oder einen Sitz im Aufsichtsrat übernehmen. Allerdings können Sie nur in einem der beiden Organe vertreten sein. Bei der kleinen Aktiengesellschaft wird noch ein Aufsichtsrat mit drei Personen zusätzlich benötigt, damit die Eintragung des Unternehmens gültig wird.
Vorsicht ist geboten, um die kleine AG nicht mit einer Ich-AG zu verwechseln. Die Ich-AG bezeichnet keine Aktiengesellschaft mit nur einem Gründer, sondern lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Förderung von Arbeitslosen zur Gründung eines Einzelunternehmens. Mit einer echten Aktiengesellschaft hat der Begriff nichts gemein.
Was sind die Vorteile einer AG?
Der größte Vorteil einer Aktiengesellschaft ist die beschränkte Haftung, die für Aktionäre des Unternehmens gilt. Die AG tritt als juristische Person des bürgerlichen Rechts auf und unterliegt eigenen Pflichten. Lediglich das Stammkapital und die Vermögenswerte können von Gläubigern herangezogen werden, während persönliches Vermögen geschützt bleibt.
Vorteile erhalten Sie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Berlin außerdem durch den Zusatz AG. Dieser ist durch große Firmen wie Volkswagen AG oder Bayer AG im In- und Ausland bekannt, wodurch Ihr Unternehmen an Renommee gewinnt. Zudem sind Kunden und Zulieferer eher zu teureren und komplexen Geschäftsbeziehungen bereit, da ein gesichertes Stammkapital bei Aktiengesellschaften zugrunde liegt und mit 50.000€ das Doppelte der Mindesteinlage einer GmbH beträgt.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft kann trotz der formellen Anforderungen bereits in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Dabei bietet die Satzung der AG für Gründer große Flexibilität und es können zahlreiche individuelle Klauseln eingebaut werden. Im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften können Aktionäre mit der AG außerdem Steuern sparen. Zwar fallen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag für die erzielten Gewinne des Unternehmens an, doch gerade bei nicht ausgeschütteten Gewinnen können sich deutliche Steuervorteile ergeben.
Trotz der Funktion als Kapitalgesellschaft kann eine AG als Unternehmen mit gemeinnützigem Zweck entstehen. Bei der gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) profitiert die Firma von Steuererleichterungen und die Aktionäre können über die Richtung anders als bei bloßen Spenden mitbestimmen. Dadurch kann die gAG als Alternative zu Stiftungen oder anderen gemeinnützigen Organisationen dienen.
Übersicht der Vorteile bei der Gründung einer Aktiengesellschaft:
Wie gründet man eine Aktiengesellschaft?
Für den Gründungsablauf einer Aktiengesellschaft beraten wir Sie umfangreich, damit alle formellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung erfüllt werden. Dazu gehört im ersten Schritt die Ausarbeitung der Satzung sowie die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat. Anschließend muss das Stammkapital von mindestens 50.000€ als Einlage bezahlt werden, wobei zu Beginn nur 25 Prozent der Summe notwendig ist. Die Gründung der Aktiengesellschaft erfolgt schließlich mit der Anmeldung zum Handelsregister.
Was braucht man, um eine AG in Berlin zu gründen?
Damit die Gründung einer Aktiengesellschaft möglich ist, wird vom Gesetzgeber ein Mindestkapital von 50.000 Euro vorausgesetzt. Das Stammkapital dient als Sicherheit und soll Forderungen von möglichen Gläubigern abdecken. Im Gegensatz zu einer UG oder anderen Rechtsformen ohne Mindestkapital können Sie ohne Eigenkapital keine AG gründen. Somit müssen strikte Voraussetzungen erfüllt werden, um von den Vorteilen der Rechtsform zu profitieren.
Weiterhin wird die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat vorausgesetzt. Ebenso nötig sind eine ausgearbeitete Satzung und der Eintrag in das Handelsregister. Bei den Paketen für die Gründung einer AG in Berlin beraten wir Sie ausführlich zu den einzelnen Punkten oder übernehmen diese komplett für Sie.
Wie werden Gewinne der Aktiengesellschaft unter den Aktionären verteilt?
Die Gewinnverteilung wird vom Vorstand als Vorschlag erarbeitet und anschließend den Aktionären bei der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Dabei müssen keine Gewinne ausgeschüttet werden, sondern Überschüsse können als Gewinnthesaurierung auch komplett in Expansion oder Forschung fließen. Sollten Gewinne an die Aktionäre ausgezahlt werden, geschieht die Aufteilung anteilig zum Verhältnis der Aktien, die von den einzelnen Teilhabern gehalten werden.
Anders läuft die Verlustverteilung ab, denn dabei müssen Aktionäre verlorenes Geld nicht ausgleichen. Eine Nachschusspflicht für Aktiengesellschaften existiert nicht und lediglich das Kapital der Gesellschaft wird für das Begleichen von Forderungen hinzugezogen. Allerdings können sich die Aktionäre auf eine Kapitalerhöhung einigen und frisches Kapital hinzuschießen.
Was kostet es, eine AG zu gründen?
Ohne Eigenkapital kommen Gründer bei einer Aktiengesellschaft nicht aus und müssen mindestens 50.000 Euro als Gründungskosten einplanen. Diese Summe wird jedoch als Haftungssicherheit hinterlegt und kann bei einer Auflösung der AG ohne Verbindlichkeiten wieder aus dem Unternehmen entnommen werden. Zusätzlich müssen die Kosten für notarielle Beurkundungen, die Eintragung ins Handelsregister, die Anmeldung beim Gewerberegister in Berlin und für eine anwaltliche Beratung aufgebracht werden. Einen vierstelligen Betrag abseits des Stammkapitals sollten Sie deshalb mindestens einplanen, wenn Sie eine AG gründen möchten.
Wir bieten für unsere Mandanten die Beratung zur Gründung einer Aktiengesellschaft in Berlin zum Festpreis an. Im Basic-Angebot kosten unsere Leistungen für Ihre AG nur 420€ und beinhalten eine ausführliche Beratung zu Ihren Planungen, Hilfe bei der Satzung der Gesellschaft sowie der Anmeldung zum Handelsregister. Bei den Angeboten Medium und Professional unterstützen wir Sie bei jedem Schritt und übernehmen einen Großteil des Ablaufs der Gründung für Sie.
Wann ist die Gründung einer AG sinnvoll?
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in Berlin ist zum Beispiel der richtige Weg, wenn Sie größtmögliche Flexibilität am Kapitalmarkt suchen und von der Reputation der AG profitieren möchten. Auch bei Handelsgeschäften mit größerem Haftungsrisiko schützen Sie sich mit der Rechtsform vor einer Haftung mit Ihrem persönlichen Vermögen. Gerne beraten wir Sie näher, ob eine Aktiengesellschaft die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen ist oder andere Gesellschaften wie GmbH oder GmbH & Co KG mehr Vorteile bieten.
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