Wenn Sie mit einem Steuerbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden sind und gegen den Bescheid vorgehen möchten, müssen Sie Einspruch einlegen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei einem Einspruch durch:
Wenn das Finanzamt den Einspruch gegen einen Steuerbescheid ablehnt, erteilt es eine Einspruchsentscheidung. Hiergegen können Sie Klage beim Finanzgericht einlegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wenn das Klageverfahren kein Erfolg hat, besteht die Möglichkeit Revision beim Bundesfinanzhof gegen das Urteil einzulegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wir begleiten Sie bei der Betriebsprüfung, die vom Finanzamt angeordnet worden ist.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Unsere Kanzlei berät Sie zu internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Berührungspunkten im Steuerrecht.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Die Schenkung und die Erbschaft unterliegen der Steuerpflicht. Es bestehen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, welche Sie nutzen können.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH als gesetzlicher Vertreter nicht für Schulden der GmbH. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen.
Wir unterstützen Sie gegen die Inanspruchnahme des Finanzamtes:
Prüfung der Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Finanzamtes
Wenn Sie mit einem Steuerbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden sind und gegen den Bescheid vorgehen möchten, müssen Sie Einspruch einlegen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei einem Einspruch durch:
Wenn das Finanzamt den Einspruch gegen einen Steuerbescheid ablehnt, erteilt es eine Einspruchsentscheidung. Hiergegen können Sie Klage beim Finanzgericht einlegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wenn das Klageverfahren kein Erfolg hat, besteht die Möglichkeit Revision beim Bundesfinanzhof gegen das Urteil einzulegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wir begleiten Sie bei der Betriebsprüfung, die vom Finanzamt angeordnet worden ist.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Unsere Kanzlei berät Sie zu internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Berührungspunkten im Steuerrecht.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Die Schenkung und die Erbschaft unterliegen der Steuerpflicht. Es bestehen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, welche Sie nutzen können.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH als gesetzlicher Vertreter nicht für Schulden der GmbH. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen.
Wir unterstützen Sie gegen die Inanspruchnahme des Finanzamtes:
Prüfung der Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Finanzamtes
Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht in Berlin unterstützen wir Sie bei komplexen steuerlichen Fragestellungen – individuell, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung. Ob es um Einsprüche gegen Steuerbescheide, Betriebsprüfungen oder internationale Steuerfragen geht: Wir vertreten Ihre Interessen professionell gegenüber den Finanzbehörden und Gerichten.
Wir helfen Ihnen bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer, unerwarteten Steuernachforderungen oder bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ob Betriebsprüfung, Geschäftsführerhaftung oder grenzüberschreitende Steuerfragen – wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihr Unternehmen gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Berlin oder deutschlandweit per Telefon und Videoberatung mit fundierter steuerrechtlicher Expertise zur Seite.
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn der Bescheid fehlerhaft ist oder Sie steuerliche Positionen anders bewerten. Wir prüfen Ihre Erfolgschancen im Detail.
Dann kann Klage beim Finanzgericht erhoben werden. Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren – vom Einspruch bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Wir begleiten Sie während der gesamten Prüfung, wahren Ihre Rechte und sorgen dafür, dass das Verfahren rechtlich korrekt abläuft.
Ja, wir bieten unsere Leistungen bundesweit an – auf Wunsch per Telefon oder Videokonferenz.
Sie finden uns in der:
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Wir beraten Sie gerne
Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihnen weiterhelfen können oder wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder Leistungen haben. Sie können auch direkt einen Termin zur Beratung buchen.