Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des bürgerlichen Rechts. Eine juristische Person hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine juristische Person handelt durch ihre Vertreter. Die GmbH wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie u.a. bei folgenden Fragestellungen:
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Gesellschaft, sondern eine Form der GmbH. Der Unterschied ist, dass das Mindeststammkapital nicht 25.000 € beträgt, sondern nur einen Euro. Die Unternehmergesellschaft hat den Vorteil, dass die Haftung beschränkt ist, jedoch dafür ein geringes Stammkapital aufgebracht werden muss.
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Eine Aktiengesellschaft eignet sich für Neugründungen, die einen höheren Ausstattung an Kapital benötigen. Das Stammkapital beträgt mindestens 50.000 €. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person des bürgerlichen Rechts. Eine juristische Person hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine juristische Person handelt durch ihre Vertreter. Die AG handelt durch ihren Vorstand.
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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und wird auch BGB-Gesellschaft genannt. Voraussetzung für die Gründung der Gesellschaft ist, dass an ihr mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sind. Dazu müssen sich die Gesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Der Zweck muss nicht unbedingt wirtschaftlicher Natur sein. Es genügt ein ideeller Zweck, wie zum Beispiel die Gründung einer Wohngemeinschaft. Jeder Gesellschafter hat die Pflicht, den gemeinsamen Zweck zu fördern. Die BGB-Gesellschaft darf jedoch kein Handelsgewerbe betreiben. Wird ein Handelsgewerbe betrieben, muss dies in Form einer OHG erfolgen.
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Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, welche im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt wird. Sie hat Ähnlichkeiten mit der GbR, welche ebenfalls eine Personengesellschaft ist.
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Die Kommanditgesellschaft (KG) ist der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ähnlich. Sie ist ebenfalls eine Personengesellschaft. Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind Einzelheiten zur KG geregelt.
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Die GmbH und Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft) ist eine Kommanditgesellschaft. Sie besteht aus einer GmbH, welche Kommanditisten ist und weiteren Komplementären.
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Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in welcher sich die Angehörigen freien Berufe zusammenschließen können, um ihren Beruf zusammen auszuüben. Nur wer einen freien Beruf ausübt, kann sich mit anderen Kollegen zu einer Partnerschaft zusammenschließen.
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Personengesellschaft, in welcher sich die freien Berufe zusammenschließen können, um ihren Beruf zusammen auszuüben. Nur wer einen freien Beruf ausübt, kann sich mit anderen Kollegen zu einer Partnerschaft zusammenschließen.
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des bürgerlichen Rechts. Eine juristische Person hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine juristische Person handelt durch ihre Vertreter. Die GmbH wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.
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Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Gesellschaft, sondern eine Form der GmbH. Der Unterschied ist, dass das Mindeststammkapital nicht 25.000 € beträgt, sondern nur einen Euro. Die Unternehmergesellschaft hat den Vorteil, dass die Haftung beschränkt ist, jedoch dafür ein geringes Stammkapital aufgebracht werden muss.
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Eine Aktiengesellschaft eignet sich für Neugründungen, die einen höheren Ausstattung an Kapital benötigen. Das Stammkapital beträgt mindestens 50.000 €. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person des bürgerlichen Rechts. Eine juristische Person hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine juristische Person handelt durch ihre Vertreter. Die AG handelt durch ihren Vorstand.
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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und wird auch BGB-Gesellschaft genannt. Voraussetzung für die Gründung der Gesellschaft ist, dass an ihr mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sind. Dazu müssen sich die Gesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Der Zweck muss nicht unbedingt wirtschaftlicher Natur sein. Es genügt ein ideeller Zweck, wie zum Beispiel die Gründung einer Wohngemeinschaft. Jeder Gesellschafter hat die Pflicht, den gemeinsamen Zweck zu fördern. Die BGB-Gesellschaft darf jedoch kein Handelsgewerbe betreiben. Wird ein Handelsgewerbe betrieben, muss dies in Form einer OHG erfolgen.
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Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, welche im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt wird. Sie hat Ähnlichkeiten mit der GbR, welche ebenfalls eine Personengesellschaft ist.
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Die Kommanditgesellschaft (KG) ist der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ähnlich. Sie ist ebenfalls eine Personengesellschaft. Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind Einzelheiten zur KG geregelt.
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Die GmbH und Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft) ist eine Kommanditgesellschaft. Sie besteht aus einer GmbH, welche Kommanditisten ist und weiteren Komplementären.
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Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in welcher sich die Angehörigen freien Berufe zusammenschließen können, um ihren Beruf zusammen auszuüben. Nur wer einen freien Beruf ausübt, kann sich mit anderen Kollegen zu einer Partnerschaft zusammenschließen.
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Personengesellschaft, in welcher sich die freien Berufe zusammenschließen können, um ihren Beruf zusammen auszuüben. Nur wer einen freien Beruf ausübt, kann sich mit anderen Kollegen zu einer Partnerschaft zusammenschließen.
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Unsere im Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Existenzgründer und neue Unternehmer dabei, eine Gesellschaft in Berlin zu gründen. Von einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bis hin zur AG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft beraten wir Sie zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen der Rechtsformen. Zusätzlich helfen wir bei der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags und erklären den Prozess zur Anmeldung der neuen Gesellschaft.
Neben der Beratung zur richtigen Rechtsform und der Planung der Gründung übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch alle weiteren Schritte bei der Existenzgründung. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung zum Handelsregister, die Gewerbeanmeldung oder die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Auch bei der Durchführung einer Sachgründung berät Sie unsere Kanzlei und stellt sicher, dass die Voraussetzungen für das Gründen einer Gesellschaft mit den eingebrachten Sachwerten erfüllt ist.
Ohne Ihren individuellen Fall zu kennen, lassen sich dafür keine allgemeinen Empfehlungen durchgeben. Die Rechtsformen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) verfügen jeweils über verschiedene Vor- und Nachteile. Bei manchen der Unternehmensformen haften Sie persönlich, während zum Beispiel GmbH oder AG die Haftung auf Einlagen begrenzen. Ebenso kann eine PartG nur von Freiberuflern wie Ärzten, Journalisten oder Rechtsanwälten gegründet werden. Zudem sind bei den Rechtsformen unterschiedliche Summen an Kapital nötig, um die Gründung der Gesellschaft abzuschließen. Es sind daher eine ganze Reihe von Punkten zu beachten, wenn Sie vor der Entscheidung der richtigen Unternehmensform stehen.
Deshalb sollten Sie sich vor der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen mit einem Anwalt zusammensetzen. Wir beraten unsere Mandanten zur jeweiligen Haftung, dem nötigen Kapital und weiteren wichtigen Punkten bei der Gründung einer Gesellschaft in Berlin. Dadurch können Sie die Unternehmensform für Ihre Existenzgründung wählen, die für Sie am vorteilhaftesten ist.
Für die Gründung einer Gesellschaft in Berlin ist eine Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der Europäischen Union (EU) notwendig. Dafür genügt am Anfang ein Visum, das Sie am Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragen können. Später müssen Sie hingegen auch eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen, damit Sie die Führung Ihres Unternehmens übernehmen können. Keine Bedenken hinsichtlich der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie als EU-Bürger oder Staatsangehöriger der Länder Norwegen, Liechtenstein und Island haben, wie das Merkblatt der IHK Berlin zeigt. Dort profitieren Sie in Deutschland von der Niederlassungsfreiheit und benötigen keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis. Klären Sie Fragen zu Ihrem Status in der Bundesrepublik zuerst, bevor Sie sich an die Gründungsvorbereitung wagen.
Vorsichtig sollten Sie als Nicht-Deutscher besonders bei den Steuern sein und sich über eine mögliche Doppelbesteuerung informieren. Mit den meisten Ländern hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, sodass Sie keine Steuern doppelt zahlen müssen. Lassen Sie sich dennoch im Vorfeld von einer im Internationalen Steuerrecht spezialisierten Kanzlei beraten, was Sie bei der Gründung einer neuen Gesellschaft in Berlin beachten sollten.
Ein Wechsel der Rechtsform ist vielfach möglich, sollte aber auf keinen Fall ohne Beratung eines im Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalts durchgeführt werden. Denn es gibt einige Fallstricke, die nicht sofort ersichtlich sind. So können Sie eine GbR nicht direkt in eine GmbH umwandeln, sondern müssen erst den Weg über eine OHG gehen. Deshalb sollten Sie sich genau informieren, ob ein Wechsel von der aktuellen in die gewünschte Gesellschaftsform ohne Weiteres möglich ist.
Ebenfalls zu beachten sind die unterschiedlichen Vorschriften der Rechtsformen. So müssen Sie bei einer Umwandlung der GbR in eine OHG von der einfachen zur doppelten Buchführung wechseln. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe, weshalb ein Verstoß gegen die Bestimmungen der jeweiligen Unternehmensform teuer werden kann. Erkundigen Sie sich deshalb im Voraus bei unserer Kanzlei, welche Änderungen der Wechsel der Rechtsform mit sich bringt.
Es gibt Rechtsformen wie das Einzelunternehmen, bei dem fast keine Kosten anfallen, während eine Aktiengesellschaft ein Mindestkapital von 50.000€ durch die Aktionäre voraussetzt. Deshalb hängt es von der Unternehmensform ab, wie viel Kapital notwendig ist, um eine Firma zu gründen. Bei Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH sind in der Regel höhere Kapitalanforderungen zu beachten, die den Wegfall der persönlichen Haftung für Gläubiger ausgleichen sollen.
Generell empfiehlt sich die Beratung vor der Unternehmensgründung mit einem spezialisierten Anwalt. Dieser kann mit Ihnen besprechen, ob die ausgewählte Rechtsform für Ihr Gewerbe optimal ist und was Sie dabei beachten müssen. Deshalb sollten Sie die Kosten für eine professionelle Beratung bei der Gründung miteinkalkulieren, um dadurch spätere Fallstricke zu vermeiden.
Nicht persönlich haften müssen Sie bei den meisten Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG. Bei diesen Unternehmensformen ist die Haftung auf die Einlage als Gesellschafter beschränkt, sodass Ihr privates Vermögen nicht herangezogen wird. Beachten Sie allerdings, dass ein persönliches Haftungsrisiko auch bei diesen Rechtsformen nicht komplett ausgeschlossen ist, sondern es Sonderfälle zu beachten gilt, bei denen weiterhin eine Haftung der Gesellschafter möglich ist. Einzige Ausnahme bei Kapitalgesellschaften ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der Komplementäre persönlich haften.
Die persönliche Haftung mindestens eines Gesellschafters besteht bei den meisten Personengesellschaften, die GbR, OHG, PartG, KG sowie GmbH & Co. KG umfassen. Allerdings entfällt eine Haftung mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie als Komplementär der Kommanditgesellschaft auftreten. Ebenso besitzen Sie bei der GmbH & Co. KG kein Haftungsrisiko, da die Haftung entweder als Kommanditist oder Gesellschafter der Komplementär-GmbH ausgeschlossen ist. Geht es vorrangig um die Vermeidung einer persönlichen Haftung, sind diese Rechtsformen als auch die Firmierung als Einzelunternehmen kaum zu empfehlen.
Bei allen Unternehmensformen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Diese können von der Anmeldung beim Gewerbeamt, einer Summe für das Mindestkapital bis hin zu einer Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen reichen. Daher können Sie nicht eine beliebige Unternehmensform wählen, sondern müssen die entsprechenden Anforderungen beachten, wenn Sie eine Gesellschaft in Berlin gründen möchten. Denken Sie dabei nicht nur an die Anfangsphase und beachten Sie ebenfalls die Vorteile von manchen Rechtsformen in späteren Phasen, etwa der vereinfachte Einstieg von Investoren bei Kapitalgesellschaften oder der Kommanditgesellschaft.
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