Bildt Rechtsanwaltskanzlei
Eine erfolgsabhängige Vergütung ist ein Honorar, welches zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten abgeschlossen wird. Der Rechtsanwalt erhält eine Vergütung, wenn er für den Mandanten den gewünschten Erfolg erzielt.
Für den Mandanten ist eine erfolgsabhängige Vergütung attraktiv. Wenn der Rechtsanwalt das Ergebnis erreicht, erhält er von den Mandanten die Vergütung. Die erfolgsabhängige Vergütung ist ein Bestandteil einer Gebührenvereinbarung. Ein erfolgsabhängiges Honorar ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Ein Erfolgshonorar darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.
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