ERSTELLUNG VON ANSTELLUNGSVERTRÄGEN FÜR GESCHÄFTSFÜHRER
Es werden bei der Beschäftigung von Geschäftsführern der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers und die Bestellung des Geschäftsführers unterschieden. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt als organschaftliche Vertretung der GmbH. Der Anstellungsvertrag stellt die dienstvertragliche Gegenseite dar.
In dem Anstellungsvertrag des Geschäftsführers werden die Verpflichtungen und die Rechte des Geschäftsführers geregelt. Diese umfassen zum einen die Rechte, welche der Geschäftsführer für die Gesellschaft wahrnimmt. Dies ist vorrangig der Umfang und die Beschränkung der Vertretung der Gesellschaft. Auch die Vergütung und die Gewährung von finanziellen Vorteilen, wie die Krankenversicherung und die Nutzung eines Dienstwagens werden im Anstellungsvertrag geregelt. Weiterhin hat der Geschäftsführer auch die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft zu wahren. Auch wird die Beendigung des Vertrages über die Anstellung in dem Vertrag geregelt.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Erstellung von den Verträgen zur Anstellung von Geschäftsführern. Wir können Ihnen unten aufgeführte Festpreise dafür anbieten.
Erstellung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer zum Festpreis
zzgl. Umsatzsteuer
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