Bildt Rechtsanwaltskanzlei
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) regelt die Vergütung der Steuerberater. Dort sind alle Leistungen erfasst, welche von Steuerberatern erbracht werden können. Sie gilt nur für die traditionellen Leistungen des Steuerberaters und umfassen beispielsweise keine betriebswirtschaftliche Beratung.
Steuerberater sind verpflichtet, ihre Leistungen nur nach der (StbVV) abrechnen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Durch die StbVV werden die Beratungstätigkeiten, sowie die laufende Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen und schließlich der Jahresabschluss, und die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer geregelt.
Die StbVV enthält sogenannte Wertgebühren. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der steuerberatende Tätigkeit hat. Das ist zum Beispiel der Jahresgewinn eines Unternehmens. Je höher der Gegenstandswert, zum Beispiel der erzielte Gewinn in dem Jahr der Gebührenrechnung ist, desto höher fällt auch die Vergütung des Steuerberaters aus. In der Anlage der StbVV sind jeweils ansteigender Sätze für den Gegenstand der Tätigkeit aufgelistet. Mit diesen Sätzen wird dann ein individueller Gebührensatz für die entsprechende Tätigkeit multipliziert.
Die Vergütung in der StbVV ist zwar komplex. Der Mandant wird die ohne Vorkenntnisse die Höhe der einzelnen Gebühren nicht nachvollziehen können. Vorteil ist jedoch, dass die Gebühren gerichtlich überprüft werden können. Ein gleichgelagerter Fall hat daher auch gleiche Gebühren.
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