GESELLSCHAFT GRÜNDEN
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ermöglicht es, dass die Partner bei beruflichen Fehlern nicht persönlich haften, sondern lediglich das Gesellschaftsvermögen in der Haftung steht. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme, die sich nach der Berufsgruppe der Partner richtet. Dadurch bietet sich die Rechtsform als Alternative zur normalen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) an und schützt das private Vermögen der Partner bei fehlerhafter Berufsausübung. Die Gründung der Personengesellschaft erfordert durch den Verzicht auf Mindestkapital wenig Aufwand und ermöglicht die Zusammenarbeit von Freiberuflern wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Theoretisch steht auch anderen Berufen wie Ärzten oder Architekten die Gründung einer PartG mbB offen, doch bisher kann die notwendige Haftpflichtversicherung von diesen Gruppen nicht vorgelegt werden.
Mit 3 verschiedenen Paketen begleiten wir Sie bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Von der Beratung, ob die Rechtsform optimal zu Ihren Zielen passt bis hin zu den Voraussetzungen für die Gründung, erhalten Sie von uns alle Informationen zu Vor- und Nachteilen der PartG mbB. Auch bei dem Gesellschaftsvertrag für Ihre PartG mbB sorgen wir dafür, dass wichtige Klauseln enthalten sind, damit Sie bei der Ausübung Ihrer Geschäfte geschützt sind. Auf Wunsch übernehmen wir außerdem die Anmeldung für das Partnerschaftsregister und das Finanzamt in Berlin, sodass Sie sich voll auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Sprechen Sie uns an, falls Sie eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen möchten und wir erörtern die Eignung der Rechtsform für Ihr Unternehmen zusammen in einer ausführlichen Beratung.
Die Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gleichen den Stärken der Partnerschaftsgesellschaft (PartG). So müssen die Partner kein Mindestkapital für die Gründung der Gesellschaft aufbringen, was die Hürden für die Rechtsform deutlich senkt. Auch die Buchführungspflicht entfällt weiterhin, wodurch weniger Aufwand als bei Kapitalgesellschaften notwendig ist. Zudem behalten die Partner ihren Status als Freiberufler, sodass keine Gewerbesteuer entrichtet werden muss.
Dabei ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung die einzige Rechtsform für Freiberufler, bei denen keine unbegrenzte persönliche Haftung für die fehlerhafte Berufsausübung gilt und keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Die einzigen Alternativen für Freiberufler gegenüber der persönlichen Haftung von OHG, GbR oder PartG sind die Rechtsformen GmbH oder UG, bei denen Sie jedoch Gewerbesteuer zahlen müssen.
Der Partnerschaftsvertrag der PartG mbB muss nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) drei Pflichtangaben enthalten:
Der Vertrag der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss schließlich in das Partnerschaftsregister eingetragen werden.
Darüber hinaus sollte der Partnerschaftsvertrag Regelungen zu einzelnen Aufgabenbereichen der Partner und Zuständigkeiten sowie zur Gewinnverteilung enthalten. Um einen Gesellschafterstreit zu vermeiden, sollten vorbeugend für den Konfliktfall Regelungen für einen Ausschluss eines Partners getroffen werden. Ein Rechtsanwalt, der auf den Bereich Gesellschaftsrecht spezialisiert ist, kann den Vertrag zur Gründung der Partnerschaft vorbereiten und alle wesentlichen Vorkehrungen treffen, um die gemeinsame Berufsausübung zu erleichtern.
Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter persönlicher Haftung bedarf es mindestens zwei Partner, die über einen Status als Freiberufler verfügen müssen. Als Freiberufler gelten nach deutschem Recht unter anderem Anwälte, Ingenieure, Ärzte, Journalisten oder Autoren. Im Gegensatz zur PartG können aber nicht alle freien Berufe eine PartG mbB gründen, denn dafür muss eine vorhandene Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Aktuell kann dies nur von Rechtsanwälten, Patentanwälten, beratenden Ingenieuren, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern vorgelegt werden. Für die anderen Berufsgruppen, die als Freiberufler eingestuft sind, ist die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung deshalb aktuell nicht möglich.
Der Ablauf der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unterscheidet sich praktisch nicht von der normalen Partnerschaftsgesellschaft. So ist die Erstellung eines Partnerschaftsvertrags und eine notarielle Beglaubigung für den Eintrag in das Partnerschaftsregister in Berlin nötig. Für die Eintragung wird außerdem eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung vorausgesetzt, ohne die eine Gründung der PartG mbB nicht möglich ist. Alle Dokumente sprechen wir mit Ihnen bei einer Beratung ausführlich durch und erstellen einen Gesellschaftsvertrag basierend auf Ihren Wünschen. Auch die Anmeldung im Partnerschaftsregister und beim Finanzamt in Berlin übernehmen wir bei den Paketen Medium oder Professional.
Bei der PartG mbB besteht die Möglichkeit, dass die Haftung der Partnerschaft beschränkt wird. Kommt es zu Fehlern bei der Berufsausübung eines einzelnen Partners, haftet nur die Partnerschaftsgesellschaft mit ihrem Vermögen. Bei einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) haftet ansonsten jeder Gesellschafter auch für die Fehler eines anderen Gesellschafters. Eine einzelne Haftung der anderen Partner ist bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung greift aber nur, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, die pro Versicherungsfall einen Schaden in Höhe einer Mindestsumme deckt. Die Voraussetzungen zur Höhe der Police sind dabei vom Berufstand der Partner abhängig.
Die Partnerschaftsgesellschaft mbB fällt unter den Bereich der Personengesellschaften und muss daher selbst weder Körperschaftssteuer noch Einkommenssteuer entrichten. Die erzielten Überschüsse werden stattdessen anteilig an die Partner ausgeschüttet und werden mit dem Einkommenssteuersatz abgerechnet. Jeder einzelne Partner ist für die Versteuerung der Gewinne selbst zuständig und bezahlt den eigenen Einkommenssteuersatz. Erreicht das Jahreseinkommen der Partner eine bestimmte Höhe, muss zudem der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent abgeführt werden.
Die Partnerschaftsgesellschaft beschränkter Berufshaftung ist grundsätzlich allerdings verpflichtet, Umsatzsteuer zu entrichten. Eine Besonderheit gilt für Ärzte und Zahnärzte: Die ärztliche oder zahnärztliche Heilbehandlung ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Nein, genau wie die normale Partnerschaftsgesellschaft ist die PartG mbB keine juristische Person. Die Personengesellschaft darf aber nach § 7 Absatz 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) am Rechtsverkehr teilnehmen. Damit verfügt die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zwar nicht über den Status als juristische Person, kann aber Rechte dennoch geltend machen oder Pflichten unterstehen.
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft und keine separate Rechtsform. Möglich ist die PartG mbB Gründung erst seit 2013 und soll die vollständige persönliche Haftung der Partner bei einer fehlerhaften Berufsausübung aufheben. Im Gegensatz zur Partnerschaftsgesellschaft haftet das Unternehmen nur mit dem Gesellschaftsvermögen, wenn es zu Ansprüchen aufgrund von Fehlern bei der Berufsausübung kommt. Allerdings müssen die Partner stattdessen eine Haftpflichtversicherung bereithalten, die bei möglichen Schäden einspringt.
Keine Unterschiede zwischen PartG und PartG mbB gibt es bei der persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten, die nicht aus der fehlerhaften Berufsausübung entstehen. Für diese müssen Partner auch weiterhin vollständig mit dem privaten Vermögen haften. Dadurch bietet die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung zwar einen besseren Schutz als die Partnerschaftsgesellschaft, doch im Vergleich zu einer GmbH oder AG müssen Teilhaber im Extremfall immer noch für einen Großteil der Unternehmensbereiche mit dem persönlichen Vermögen haften.
zzgl. Umsatzsteuer
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