DOMINIK BILDT

Durchsuchung der Steuerfahndung

Durchsuchung der Steuerfahndung

Durchsuchung der Steuerfahndung

Anwesenheit und Betreuung bei der Durchsuchung
Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschluss
Einlegen der gerichtlichen Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss
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Durchsuchung der Steuerfahndung in Berlin

Wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, liegt es an den Finanzbehörden in Berlin, Beweise zu sammeln, die eine Steuerhinterziehung belegen. Die Anordnung der Durchsuchung geschieht durch einen Richter als Mittel im Ermittlungsverfahren. Dabei sollen Beweismittel entdeckt und gesichert werden, die mehr über den Umfang der Steuerhinterziehung verraten. Die Durchsuchung wird von Beamten der Steuerfahndung durchgeführt, die Beweismittel beschlagnahmen können. Die Durchsuchung der Steuerfahndung kann sowohl in den Wohn- und Geschäftsräumen des Beschuldigten als auch bei dessen Steuerberater durchgeführt werden.

Kommt es zu einer Durchsuchung bei Unternehmen, werden häufig umfangreiche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt, die als relevant für die Ermittlungen angesehen werden. Dazu können auch Dokumente gehören, die für die laufende Geschäftstätigkeit benötigt werden. Ebenfalls ist eine Beschlagnahmung von Computern, Datenträgern und weiteren elektronischen Geräten bei einer Durchsuchung wegen Steuerhinterziehung möglich.

Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei der Durchsuchung zu empfehlen

Bei einer Durchsuchung der Steuerfahndung sollten Sie selbst anwesend sein und ebenfalls einen im Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Dadurch können die Rechte als Beschuldigter gewahrt und auf die Art sowie Notwendigkeit der Beschlagnahme von Unterlagen oder elektronischen Geräten eingewirkt werden. Der Beschlagnahme kann durch den Anwalt direkt widersprochen werden. Zudem kann der Rechtsanwalt gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde einlegen und die Herausgabe von Unterlagen und Computern erwirken. Unsere Kanzlei in Berlin ist im Bereich Steuerstrafrecht spezialisiert und schützt durch die Anwesenheit eines Anwalts bei der Durchsuchung der Steuerfahndung Ihre Rechte.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Durchsuchung der Steuerfahndung in Berlin:   

Wann wird eine Durchsuchung der Steuerfahndung durchgeführt?

Bei der Steuerfahndung handelt es sich um eine Abteilung der Landesfinanzbehörden, sodass jedes Bundesland über eigene Mitarbeiter verfügt. Die Bestimmungen für die Steuerfahndung finden sich in § 208 der Abgabenordnung (AO), bei der als Aufgaben „die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten“, „die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen“ für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie „die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle“ genannt werden. Dadurch genügt bereits ein Anfangsverdacht und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Berlin, um die Steuerfahndung auf den Plan zu rufen. In der Regel werden die aufwendigen Durchsuchungen der Steuerfahndung allerdings in Fällen von großer Bedeutung ausgeführt und nicht für minderschwere Steuerdelikte genutzt. Für die Durchsuchung erhalten Sie verständlicherweise keine Ankündigung, sondern die Fahnder stehen üblicherweise früh am Morgen vor der Tür, um die Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern.

Wo finden die Durchsuchungen der Steuerfahndung statt?

Die Durchsuchungen der Steuerfahndung in Berlin können in den Privaträumen, Geschäftsräumen sowie bei den zuständigen Steuerberatern durchgeführt werden. Ziel ist es dabei, alle Beweismittel zu sichern, damit den Ermittlern keine wichtigen Erkenntnisse entgehen. Treffen Sie deshalb zu Hause oder im Unternehmen auf die Steuerfahndung, wird häufig auch eine Durchsuchung an anderer Stelle folgen. Ihr Steuerberater ist sich dabei der entsprechenden Gefahr einer Durchsuchung aufgrund von Ermittlungen bewusst und kennt die eigenen Rechte sowie die Rechte des Mandanten.

Was darf die Steuerfahndung mitnehmen?

Bei einer Durchsuchung der Steuerfahndung dürfen Dokumente, elektronische Geräte und andere Gegenstände beschlagnahmt werden, die eine Relevanz für die Ermittlungen besitzen können. Dadurch können eine Vielzahl von Büchern, Geschäftsberichten oder Rechnungen mitgenommen werden. Allerdings sollten Sie keiner freiwilligen Mitnahme zustimmen, sondern auf eine Beschlagnahmung bestehen.

Zu beachten sind die Angaben im Durchsuchungsbeschluss, der auf bestimmte Orte oder Dokumente beschränkt sein kann. Übergeben Sie den Durchsuchungsbeschluss einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Dadurch wird vermieden, dass die Steuerfahndung ihre Befugnisse überschreitet.

Darf ich mich der Durchsuchung verweigern?

Nein, bei einem Durchsuchungsbeschluss müssen Sie den Anweisungen der Steuerfahndung folgen. Widerstand sollten Sie auf keinen Fall leisten, sonst könnten Sie sich womöglich wegen Körperverletzung oder Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar machen. Allerdings können Sie bei der Durchsuchung dennoch Ihre Rechte geltend machen und auf die Einschränkungen im Durchsuchungsbeschluss beharren. Ebenso dürfen Sie anwesend sein und die Arbeit der Fahnder beobachten. Weiterhin besitzen Sie das Recht, einen im Steuerstrafrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuziehen, der Ihnen bei der Durchsuchung in Berlin zur Seite steht.

Ist ein Durchsuchungsbeschluss nötig?

Ja, eine Durchsuchung der Steuerfahndung darf nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Der entsprechende Antrag wird von der Staatsanwaltschaft gestellt und muss durch einen Richter genehmigt werden. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss umgehend zeigen und übergeben Sie diesen an den Anwalt oder Steuerberater, sobald dieser hinzugezogen wurde. Dadurch kann genau überprüft werden, ob Einschränkungen für die Steuerfahndung durch den Durchsuchungsbeschluss gelten und ob die Durchsuchung ausreichend begründet ist. Sonst kann Ihr Rechtsbeistand gegen die Durchsuchung vorgehen und unter Umständen ein Beweisverwertungsverbot erwirken. Ziehen Sie deshalb unbedingt einen Experten hinzu, der sich in Sachen Steuerstrafrecht durch langjährige Erfahrung sehr gut auskennt.

Darf ich einen Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen?

Ja, Sie dürfen einen Rechtsanwalt oder Steuerberater in Berlin für die Durchsuchung der Steuerfahndung hinzuziehen und sollten von dieser Möglichkeit sofort Gebrauch machen. Dazu dürfen Sie telefonieren, damit ein Experte bei der Durchsuchung anwesend sein kann. Einen Rechtsanspruch auf die Anwesenheit des Rechtsbeistands haben Sie jedoch nicht, sodass die Steuerfahnder bis zur Ankunft von Anwalt oder Steuerberater bereits mit dem Durchsuchen der einzelnen Räume beginnen können. Rufen Sie deshalb möglichst schnell Ihren Rechtsanwalt an, damit keine Zeit verloren geht. Wir machen uns bei Anrufen von Mandanten unverzüglich auf den Weg, um Ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung zu schützen.

Habe ich Anspruch auf ein Beschlagnahmeverzeichnis?

Am Ende der Durchsuchung können Sie auf ein Inhaltsverzeichnis der beschlagnahmten Dokumente und Geräte bestehen. Lassen Sie sich dieses auf jeden Fall aushändigen, um zu erkennen, welche Papiere oder elektronische Geräte von der Steuerfahndung beschlagnahmt wurden. Auf diese haben Sie für absehbare Zeit keinen Zugriff, sodass Sie zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs darauf verzichten müssen.

Muss ich mich gegenüber der Steuerfahndung äußern?

Bei der Durchsuchung gibt es für Beschuldigte in Berlin keine Pflicht, auf die Fragen der Steuerfahnder zu antworten. Ein höfliches Auftreten ist dennoch zu empfehlen, was Ihnen Kulanz bei dem Warten auf Ihren Anwalt erkaufen kann. Ansonsten sollten Sie auf Fragen jedoch schweigen, besonders falls Sie nicht im Beisein Ihres Rechtsbeistandes sind. Auf Versprechen der Steuerfahnder sollten Sie generell nicht eingehen und sich an den Rat Ihres Rechtsanwalts halten.

Was ist nach der Durchsuchung der Steuerfahndung zu beachten?

Nachdem die Durchsuchung abgeschlossen wurde und die Steuerfahnder die Wohn- oder Geschäftsräume in Berlin verlassen haben, sollten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt absprechen. Dabei kann unter Umständen aufgrund unzureichender Begründungen im Durchsuchungsbeschluss die Durchsuchung angefochten werden. Sollte es keine rechtlichen Ansatzpunkte gegen die Durchsuchung geben, können Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt zum Beispiel auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft vorbereiten, sollte es so weit kommen. Generell sollte jegliche Kommunikation mit den Steuer- oder Strafbehörden nur über Ihren Rechtsbeistand abgewickelt werden, damit Sie sich nicht versehentlich selbst belasten.

 

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