Wenn Sie mit einem Steuerbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden sind und gegen den Bescheid vorgehen möchten, müssen Sie Einspruch einlegen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei einem Einspruch durch:
Wenn das Finanzamt den Einspruch gegen einen Steuerbescheid ablehnt, erteilt es eine Einspruchsentscheidung. Hiergegen können Sie Klage beim Finanzgericht einlegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wenn das Klageverfahren kein Erfolg hat, besteht die Möglichkeit Revision beim Bundesfinanzhof gegen das Urteil einzulegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wir begleiten Sie bei der Betriebsprüfung, die vom Finanzamt angeordnet worden ist.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Unsere Kanzlei berät Sie zu internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Berührungspunkten im Steuerrecht.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Die Schenkung und die Erbschaft unterliegen der Steuerpflicht. Es bestehen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, welche Sie nutzen können.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH als gesetzlicher Vertreter nicht für Schulden der GmbH. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen.
Wir unterstützen Sie gegen die Inanspruchnahme des Finanzamtes:
Prüfung der Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Finanzamtes
Wenn Sie mit einem Steuerbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden sind und gegen den Bescheid vorgehen möchten, müssen Sie Einspruch einlegen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei einem Einspruch durch:
Wenn das Finanzamt den Einspruch gegen einen Steuerbescheid ablehnt, erteilt es eine Einspruchsentscheidung. Hiergegen können Sie Klage beim Finanzgericht einlegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wenn das Klageverfahren kein Erfolg hat, besteht die Möglichkeit Revision beim Bundesfinanzhof gegen das Urteil einzulegen.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Wir begleiten Sie bei der Betriebsprüfung, die vom Finanzamt angeordnet worden ist.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Unsere Kanzlei berät Sie zu internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Berührungspunkten im Steuerrecht.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Die Schenkung und die Erbschaft unterliegen der Steuerpflicht. Es bestehen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, welche Sie nutzen können.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Punkten:
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH als gesetzlicher Vertreter nicht für Schulden der GmbH. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen.
Wir unterstützen Sie gegen die Inanspruchnahme des Finanzamtes:
Prüfung der Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Finanzamtes
Privatpersonen betreuen wir im Bereich Steuerrecht vor allem, wenn vom Finanzamt in Berlin ein falscher Steuerbescheid erlassen wurde. Dabei unterstützen wir Sie vom Einspruch gegen den Steuerbescheid bis hin zu einer Revision beim Bundesfinanzhof. Wir analysieren für Sie den Bescheid und erklären Ihnen, ob durch die Behörde Fehler begangen wurden. Durch unsere Kanzlei verpassen Sie keine Fristen für Einspruch oder Klage und werden von unseren erfahrenen Anwälten vor Gericht vertreten. Ebenso teilen wir Ihnen mit, wenn ein Vorgehen gegen den Steuerbescheid in Ihrem Fall keinen Sinn macht und nur unnötige Kosten erzeugen würde.
Neben Privatpersonen betreuen wir außerdem eine Reihe von Unternehmen in Berlin zu Fragen im Steuerrecht. Nützlich ist die Erfahrung unserer Kanzlei besonders im Bereich Internationales Steuerrecht, bei dem Sie gesetzliche Bestimmungen in mehreren Ländern und eine mögliche Doppelbesteuerung beachten müssen. Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder beraten Geschäftsführer einer GmbH zu einer möglichen Haftung für Steuerschulden. Durch einen im Steuerrecht spezialisierten Anwalt vermeiden Sie teure Fehler und stellen sicher, dass keine Konflikte mit Finanzbehörden entstehen.
Zum Thema Steuerrecht gehören für Privatpersonen vor allem Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer. Während die Steuererklärung für Einkünfte aus Arbeit noch recht einfach selbst erstellt werden kann, wird es deutlich schwieriger, wenn es um die Gewinne aus Kryptowährungen oder ähnlichen Anlageformen geht. In diesem Fall kann ein Steuerberater sinnvoll sein, der eine korrekte Steuererklärung ermöglicht und Tipps zur Reduzierung der Steuerlast gibt. Aufpassen müssen Sie auch bei Erbschaften und Schenkungen, die bei Überschreitung der Freibeträge, zu versteuern sind.
Noch komplexer wird das Thema Steuerrecht, wenn es um Unternehmen und deren Gesellschafter oder Geschäftsführer geht. Hierbei müssen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftssteuer beachtet werden. Im internationalen Steuerrecht müssen Sie herausfinden, ob Sie in mehreren Ländern Steuern zahlen müssen oder durch ein Doppelbesteuerungsabkommen bereits entsprechende Regeln getroffen wurden. Steuerrechtliche Fehler können dabei schnell teure Nachzahlungen verursachen oder eine Betriebsprüfung auslösen.
In den Ländern sind nach § 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Finanzgerichte als obere Landesgerichte zuständig, während im Bund der Bundesfinanzhof die Gerichtsbarkeit übernimmt. Die Zuständigkeit der jeweiligen Gerichte ist klar geregelt. So muss bei einem abgelehnten Einspruch gegen den Steuerbescheid erst Klage beim Finanzgericht erhoben werden, bevor bei einer Niederlage eine Revision beim Bundesfinanzhof infrage kommt. Sollte das Verfahren vor Gericht verhandelt werden, ist die Einhaltung der entsprechenden Fristen sehr wichtig und in manchen Fällen ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter Pflicht. Deshalb empfiehlt sich für den Gang vor das Finanzgericht oder den Bundesfinanzhof immer die Vertretung durch einen im Steuerrecht spezialisierten Anwalt, damit Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Verfahrensausgang erhöhen.
Trotz des Einreichens aller notwendigen Bescheinigungen und Rechnungen kann es vorkommen, dass Sie vom Finanzamt in Berlin einen falschen Steuerbescheid erhalten. Als erster Schritt sollte Einspruch eingelegt werden, was innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Finanzamtes in Berlin möglich ist. Achten Sie darauf, dass Sie die entsprechenden Formvoraussetzungen einhalten und stellen Sie klar, wieso Sie den Steuerbescheid für fehlerhaft halten. Größere Erfolgschancen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid bietet die Zusammenarbeit mit einem im Steuerrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann analysieren, ob ein fehlerhafter Bescheid erstellt wurde oder ein Einspruch lediglich Kosten für Sie erzeugen würde.
Bei einer Ablehnung des Einspruchs können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen, wofür Ihnen eine Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bleibt. Obwohl Sie für das Klagen keinen Anwalt benötigen, empfehlen wir unbedingt die Unterstützung durch einen Experten. Dadurch erhalten Sie Aufschluss darüber, wie die Erfolgschancen in Ihrem Fall stehen und ob sich die Klage gegen die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes in Berlin lohnt. Unsere im Steuerrecht spezialisierte Kanzlei achtet für Mandanten auf die Einhaltung der Fristen und die korrekte Ausformulierung der Klageschrift.
Sollte auch die Klage beim Finanzgericht erfolglos sein, bleibt Ihnen die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH). Dort werden allerdings nur Rechtsfehler durch die Richter überprüft und keine neuen Tatsachen zugelassen. Die Revision muss entweder durch das Urteil des Finanzgerichts zugelassen worden sein oder Sie müssen sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesfinanzhof wenden. Bei einer Entscheidung gegen Sie beim BFH bleibt lediglich die Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht übrig, für die allerdings strenge Voraussetzungen vorliegen müssen.
Wir unterstützen Mandanten bei den verschiedenen Schritten, um einen falschen Steuerbescheid in Berlin anzufechten. Dabei klären wir Sie über die jeweiligen Erfolgsaussichten für Ihren Fall auf. Durch Einhaltung der entsprechenden Fristen tragen wir dafür Sorge, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Rechte durchzusetzen.
Bei einem Verstoß gegen steuerrechtliche Erklärungspflichten begehen Sie ein Steuerdelikt, das eine Reihe von Folgen nach sich ziehen kann. Dabei ist zwischen Steuerordnungswidrigkeiten nach § 377 Abgabenordnung (AO) und Steuerstraftaten nach § 369 ff. AO zu unterscheiden. In ersterem Fall müssen Sie neben dem Begleichen der Steuerschulden nur mit einer Geldbuße rechnen, während bei Steuerhinterziehung und anderen Steuerstraftaten im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe droht. Dabei zählt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sodass auch ohne Vorsatz Verstöße gegen das Steuerrecht bestraft werden können. Deshalb sollten Sie sich bei einem Verdacht auf falsche Angaben zu Einkommen, Umsatzsteuer oder sonstigen Bereichen umgehend mit einem im Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt beraten. Je früher Sie dabei aktiv werden, desto eher gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel über eine strafbefreiende Selbstanzeige, strafrechtlichen Folgen zu vermeiden.
Der Steuerberater kann der erste Ansprechpartner für die einfache Steuererklärung bei Privatpersonen oder die Erstellung eines Jahresabschlusses für Unternehmen sein. In der Regel können die Experten Ihnen bei steuerrechtlichen Fragen umfassend helfen und geben Tipps, wie Sie Steuern sparen können. Durch jahrelange Erfahrung erhalten Sie bei gewöhnlichen Steuerrechtsangelegenheiten Auskunft und stellen sicher, dass alle Ihre Steuerverpflichtungen erfüllt werden. Geht Ihr Anliegen jedoch darüber hinaus und Sie möchten eine Klage vor dem Finanzgericht einreichen oder haben spezielle Fragen zum internationalen Steuerrecht, reicht das Wissen des Steuerberaters oft nicht mehr aus. In diesem Fall sollten Sie sich an einem im Steuerrecht spezialisierten Anwalt wenden.
Nicht ausreichend ist der Steuerberater, wenn Sie Unterstützung im Steuerstrafrecht benötigen. Wenn Sie Angeklagter in einem Steuerstrafverfahren sind oder eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerdelikte abgeben möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Steuerstrafrecht wenden. Dadurch können Sie versuchen, eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage zu erreichen oder für ein mildes Urteil kämpfen. Suchen Sie deshalb bei Fragen um begangene Steuerdelikte wie Steuerhinterziehung einen Rechtsanwalt statt einen Steuerberater auf.
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